Wie der Staat Bauen verteuert: Vorschriften, Steuern und ihre wahren Kosten

15. Juli 2025 / Immobilien7

Einfluss staatlicher Vorgaben auf die Baukosten privater Bauherren in Deutschland

Die Baukosten für private Bauherren in Deutschland sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Neben gestiegenen Material- und Arbeitskosten werden dafür vor allem staatliche Vorgaben, Abgaben und Vorschriften verantwortlich gemacht.

Zahlreiche Gesetze, Normen und Auflagen von Bund, Ländern und Kommunen – etwa im Bereich Energieeffizienz, Schallschutz oder Stellplätze – haben den Standard beim Neubau erhöht und treiben damit die Kosten.

Im Folgenden werden die wichtigsten Kostenfaktoren und ihr Einfluss erläutert, mit Fokus auf aktuelle Erkenntnisse (Stand 2023/2024) und konkreten Zahlen. Abschließend wird die Gesamtwirkung dieser Vorgaben auf typische Baukosten eingeschätzt.

Grunderwerbsteuer: Teure Grundstückskäufe

Ein signifikanter Kostenblock für private Bauherren ist die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder Neubaus fällig wird. Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Länder den Steuersatz selbst festlegen.

Die meisten Bundesländer haben den früher einheitlichen Satz von 3,5 % deutlich erhöht – im Schnitt auf 5,44 %, mit Spitzenwerten von 6,5 % (etwa in Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein, Thüringen und Saarland).

Zum Vergleich: Beim Kauf eines Grundstücks für 100.000 € wären somit je nach Standort 5.440 € bis 6.500 € Grunderwerbsteuer fällig, Geld das unmittelbar das Budget der Bauherren schmälert. In vielen Regionen bedeutet dies, dass Familien mehrere Jahre allein für die Steuer sparen müssen; in Großstädten wie Berlin kann der reine Steueranteil beim Hauskauf rechnerisch zehn Jahre Sparzeit erfordern.

Die Einnahmen der Länder aus der Grunderwerbsteuer haben sich durch diese hohen Sätze und gestiegene Immobilienpreise binnen eines Jahrzehnts verdreifacht (2010–2020 auf rund 16 Mrd. €).

Politisch wird daher über Entlastungen diskutiert – etwa Freibeträge für Ersterwerber –, um die erwerbsbedingten Nebenkosten zu senken. Dennoch bleibt die Grunderwerbsteuer derzeit ein erheblicher Kostentreiber beim Start jedes Bauvorhabens.

Energieeffizienz-Vorgaben (GEG/EnEV) und ihre Mehrkosten

Immer strengere energetische Anforderungen – von der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) bis zum aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) – haben den Neubaustandard kontinuierlich angehoben. Damit einher gingen Investitionen in bessere Dämmung, effizientere Heiz- und Lüftungstechnik sowie erneuerbare Energien.

Studien zeigen jedoch, dass der Anteil dieser Energieauflagen an den Baukosten zwar spürbar, aber in Relation begrenzt ist.

Laut einer Analyse der Arbeitsgemeinschaft zeitgemäßes Bauen (ARGE) entfielen zwischen 2000 und 2014 nur etwa 110 € pro m² Wohnfläche der Kostensteigerung auf energiebedingte Anforderungen – das sind rund 3 % der Baukosten eines typischen Mehrfamilienhauses. Anders ausgedrückt:

Wie der Staat Bauen verteuert

Wie der Staat Bauen verteuert

Nur ca. 12,5 % der Baukostenzunahme in diesem Zeitraum waren durch Energiespar-Vorgaben verursacht, der Rest durch andere Faktoren.

Allerdings wurden die Standards seither weiter verschärft. Insbesondere die EnEV-Novelle ab 2016 (die eine 25 % höhere Effizienz forderte) trieb die Kosten merklich: Laut ARGE-Studie verteuerten die 2016 geltenden EnEV-Regeln den Neubau um rund 7 %. Seit 2023 schreibt das GEG nun den Effizienzhaus-55-Standard für Neubauten vor (vorher EH 75), was erneut zusätzliche Maßnahmen erfordert.

Die Mehrkosten für einen Effizienzhaus-55-Neubau liegen gegenüber dem früheren Standard je nach Bauweise im mittleren einstelligen Prozentbereich. Beispielsweise schätzt die KfW die Mehrkosten für ein KfW-55-Effizienzhaus (gegenüber EnEV-2016-Niveau) auf etwa 5 % der Bauwerkskosten.

Zwar führen diese Investitionen zu Energieeinsparungen im Betrieb, doch ökonomisch amortisieren sie sich oft nicht vollständig: Im genannten Beispiel standen Mehrkosten von gut 86.000 € pro Mehrfamilienhaus Einsparungen von nur ca. 30.000 € (über 20 Jahre) gegenüber.

Insgesamt ist festzuhalten, dass Energieeffizienzvorgaben die Baukosten um einige Prozent erhöhen – notwendig für Klimaziele, aber finanziell eine Mehrbelastung für Bauherren.

Stellplatzpflicht: Parken als Kostentreiber

Viele Landesbauordnungen schreiben vor, dass pro neu geschaffener Wohnung eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen nachgewiesen werden muss.

Diese Stellplatzpflicht kann vor allem in städtischen Lagen teuer werden, da oft Tiefgaragen oder aufwendige Parkhäuser gebaut werden müssen, wenn das Grundstück keine einfachen Außenstellplätze zulässt.

Experten bezeichnen die starren Stellplatzvorgaben als „völlig aus der Zeit gefallen“, da sie nicht immer dem realen Bedarf entsprechen, aber die Kosten spürbar erhöhen. In Städten kostet ein Tiefgaragenstellplatz laut Studien im Schnitt bis zu 30.000 € an Baukosten – Ausgaben, die letztlich auf die Käufer oder Mieter umgelegt werden.

Eine Untersuchung des IW Köln (2023) ergab, dass eine neue Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz im Durchschnitt rund 10 % teurer ist als eine vergleichbare ohne eigenen Stellplatz. Dieser Aufpreis reflektiert die hohen Erstellungskosten und den zusätzlichen Flächenbedarf für Parkraum.

Gleichzeitig zeigen empirische Daten, dass der tatsächliche Bedarf stark von Lage und Haushaltstyp abhängt und oft unter 1 Stellplatz pro Wohnung liegt – in gut angebundenen innerstädtischen Quartieren könnte man also deutlich weniger Parkplätze bauen, ohne dass ein Mangel entstünde.

Die gegenwärtige Stellplatzpflicht gilt daher als Kostentreiber ohne echten Mehrwert für viele Projekte.

Einige Bundesländer haben bereits reagiert (z.B. Abschaffung der Stellplatzpflicht in Berlin), während andere wie Baden-Württemberg zusätzliche Anforderungen (Fahrradstellplätze) eingeführt haben. Insgesamt lässt sich festhalten: Jede verpflichtende Garage oder Stellfläche erhöht die Baukosten spürbar – in Summe um einige zehntausend Euro pro Wohneinheit – und reduziert die Wirtschaftlichkeit insbesondere im bezahlbaren Wohnungsbau.

Anforderungen an Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit von Gebäuden – also die zugängliche, alters- und behindertengerechte Ausführung – wird aus gesellschaftlichen Gründen immer wichtiger und teils durch Normen (z.B. DIN 18040) sowie Landesbauordnungen eingefordert.

So müssen beispielsweise in Mehrfamilienhäusern ab einer gewissen Größe Aufzüge eingebaut und Wohnungen stufenlos erreichbar sein; Türen und Bäder sollen rollstuhlgerecht dimensioniert werden.

Diese Maßnahmen erhöhen die Baukosten pro Wohnung spürbar.

Laut einer Untersuchung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) kostet der Bau einer barrierefreien Wohnung durchschnittlich 10,4 % mehr als der einer konventionellen Vergleichswohnung.

Diese Mehrkosten ergeben sich etwa durch größere Grundrisse (breitere Flure/Türen), aufwendigere Sanitärinstallationen und ggf. teure technische Komponenten (Aufzug, Rampen). Zudem unterscheiden sich die Quoten und Ausstattungsdetails für Barrierefreiheit je nach Bundesland, was die Planung verkompliziert.

Während Barrierefreiheit langfristig einen gesellschaftlichen Nutzen bringt (Stichwort altersgerechtes Wohnen), stellt sie kurzfristig einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf für Bauherren dar – insbesondere, wenn ein großer Teil der Wohnungen eines Projekts barrierefrei gestaltet werden muss. Eine Standardisierung der Vorgaben und gezielte Förderprogramme könnten helfen, die Mehrkosten von rund 10 % pro Einheit abzumildern.

Schallschutz: Hohe Standards – höhere Kosten

Auch der Schallschutz im Wohnungsbau wurde in den vergangenen Jahren anspruchsvoller. Neue Wohngebäude müssen strenge Anforderungen an den Schutz vor Lärm (Trittschall, Luftschall zwischen Wohnungen, Außengeräusche) erfüllen, festgelegt etwa in der Norm DIN 4109.

Viele Bauherren und Käufer wünschen sogar einen erhöhten Schallschutz über die Mindestanforderungen hinaus – beispielsweise um in Mehrfamilienhäusern ein ruhigeres Wohnklima zu haben.

Dieser Qualitätsgewinn hat jedoch seinen Preis: Bereits ein über den Standard hinausgehender Schallschutz kann etwa 2 % der Baukosten zusätzlich ausmachen, schätzen Branchenkenner. Die Kosten entstehen durch den Einbau schwererer Decken und Wände, doppelte Trockenbauwände, trittschallgedämmte Böden, spezielle Schallschutzfenster etc.

Zwar sind die Einzelmaßnahmen oft relativ günstig, doch über ein ganzes Gebäude summieren sie sich. Auch kommunale Auflagen (z.B. in Bebauungsplänen entlang von Verkehrsstraßen) können besondere Schallschutzmaßnahmen vorschreiben, was Bauherren zu weiteren Investitionen zwingt.

Insgesamt schlagen sich die erhöhten Schalldämm-Anforderungen messbar in höheren Bauwerkskosten nieder – sie sind Teil jenes Qualitätszuwachses, der Wohnungen zwar komfortabler macht, aber die Erstellung um einige Prozent verteuert.

Landesbauordnungen und weitere Bauvorschriften

In Deutschland ist das Baurecht föderal organisiert – jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung mit teils abweichenden Bestimmungen. Diese Vielfalt an Regeln (z.B. zu Mindest-Raumhöhen, Abstandsflächen, Brandschutzdetails, Stellplatzanforderungen, baulichen Materialien) führt zu zusätzlichen Kosten für überregional tätige Bauunternehmen und mindert Effizienzgewinne durch Standardisierung.

Experten beklagen, dass der „Föderalismus“ im Baurecht wie eine „Hölle“ für Bauunternehmen wirkt, weil jeder Plan an die lokalen Vorschriften angepasst werden muss. Unterschiedliche Anforderungen können direkt Mehrkosten verursachen – ein Beispiel:

Einige Behörden fordern Deckenhöhen von 2,50 m oder 2,70 m (oft in hochpreisigen Lagen), obwohl rechtlich meist 2,40 m genügen. Laut BBSR verteuert etwa eine Erhöhung der Raumhöhe von 2,40 m auf 2,70 m den Bau um etwa 12,5 %. Solche Abweichungen, multipliziert mit zahlreichen Detailvorschriften, summieren sich erheblich.

Insgesamt müssen Bauherren derzeit rund 3000 Normen und Vorschriften beachten – Tendenz steigend durch ambitionierte Ziele (Klimaschutz, Brandsicherheit, Barrierefreiheit usw.).

Eine Studie bezifferte den Kostenanstieg durch kommunale Auflagen (etwa zusätzliche Gestaltungsvorgaben, Infrastrukturbeiträge) im Neubau auf durchschnittlich 82–170 € pro m² Wohnfläche. Gleichzeitig schlagen bundesrechtliche und landesrechtliche Vorgaben (von Energiegesetzen bis zur Bauordnung) mit mehreren hundert Euro pro m² zu Buche.

Es wird diskutiert, Bauvorschriften zu entrümpeln und eine einheitliche Musterbauordnung konsequenter umzusetzen, da Experten Einsparpotenziale von rund 10 % der Baukosten durch Standardisierung und Typengenehmigungen sehen.

Bis solche Reformen greifen, tragen die vielfältigen Vorschriften der Länder und Kommunen jedoch weiter dazu bei, dass Bauen in Deutschland komplex und teuer bleibt.

Förderprogramme und Kompensationen

Angesichts der vielen kostentreibenden Vorgaben gibt es auch staatliche Förderprogramme, die Bauherren entlasten oder die Mehrkosten teilweise kompensieren sollen. Im Bereich Energieeffizienz unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Neubauvorhaben, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen, mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Seit 2023 läuft etwa das Programm „Klimafreundlicher Neubau“, das für ein klimafreundliches Wohngebäude Darlehen bis zu 150.000 € pro Wohneinheit anbietet.

Ergänzend gab es (bis zur Ausschöpfung der Mittel Ende 2023) Zuschüsse von 5–12,5 % der Darlehenssumme, abhängig vom Standard (EH 40, Nachhaltigkeitsklasse etc.). Für Familien mit niedrigerem Einkommen wurde 2023 zudem ein Wohneigentums-Förderprogramm angekündigt, das zinsverbilligte Kredite bereitstellt. Auch länderbezogene Förderungen existieren, etwa zinslose Darlehen für sozialen Wohnungsbau oder Zuschüsse für barrierefreies Bauen (z.B. durch die KfW für altersgerechtes Umbauen).

Solche Hilfen können einige tausend bis zehntausend Euro pro Projekt ausmachen und damit z.B. die Grunderwerbsteuer oder einzelne Auflagen teilweise gegenfinanzieren. Dennoch decken die Fördermittel oft nicht die vollen Mehrkosten ab – so wurde kritisiert, dass z.B. die Förderung eines Effizienzhaus 40 die Baukosten-Steigerung kaum aufwiegt.

Steuerliche Erleichterungen wären ein weiterer Hebel: Im Gespräch sind u.a. Grunderwerbsteuer-Freibeträge für Erstkäufer oder Sonderabschreibungen, um den Eigenheimbau zu stimulieren. Insgesamt helfen Förderprogramme dabei, bestimmte Qualitätsanforderungen erschwinglicher zu machen, doch sie sind in der Regel zweckgebunden (etwa für Klimaschutz oder Familien) und begrenzt. Private Bauherren müssen also trotz Förderung einen Großteil der durch staatliche Vorgaben entstehenden Mehrkosten selbst tragen.

Gesamtwirkung auf die Baukosten

Staatliche Vorgaben, Abgaben und Normen haben in Summe einen erheblichen Einfluss auf die Baukosten – Schätzungen zufolge erhöhen sie die Kosten eines typischen Neubaus um rund 20–30 % gegenüber einem Bauen nach Minimalstandards. Eine aktuelle Auswertung der ARGE Kiel zeigt, dass zu den reinen Baupreissteigerungen der letzten zwei Jahrzehnte noch einmal fast ein Viertel an Kosten durch neue Qualitätsvorschriften hinzugekommen ist.

Konkret sind die gesamten Bauwerkskosten seit 2000 um etwa 147 % gestiegen, während die Baupreise (Material, Lohn) nur um 111 % zulegten – die Differenz von ~36 Prozentpunkten ist im Wesentlichen „staatlich gemacht“. Anders formuliert: Heute bauen wir deutlich aufwendiger – z.B. energieeffizienter, sicherer, komfortabler –, was aber laut Branchenverbänden einen Mehrkostenanteil von ca. 25 % an den Baukosten ausmacht.

Für private Bauherren bedeutet das schnell einige hundert Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zusätzlich. Eine frühere Studie bezifferte z.B., dass von 3080 €/m² Gesamtbaukosten etwa 756 €/m² auf staatliche Energie-, Schall-, Brandschutz- und sonstige Standards sowie Steuern und Gebühren entfielen. Inzwischen dürften diese Beträge noch höher liegen – neuere Analysen nennen über 570 €/m² an direkten Kosten durch Bundesvorgaben und kommunale Auflagen im Durchschnitt.

Natürlich variieren die Effekte je nach Projekt und Region: In Ballungsräumen können z.B. hohe Grunderwerbsteuern und Stellplatzbau besonders teuer zu Buche schlagen, während in ländlichen Gebieten eher die Material- und Handwerkerkosten dominieren.

Doch insgesamt lässt sich festhalten, dass staatliche Anforderungen mittlerweile einen beträchtlichen Teil der Baukosten ausmachen. Ohne diese Vorgaben könnten viele Wohnhäuser deutlich günstiger erstellt werden – allerdings auf Kosten von Energieeffizienz, Komfort und Sicherheit.

Die Herausforderung besteht darin, die Balance zu finden: notwendige Standards zu gewährleisten und gleichzeitig unnötige Bürokratie und Überregulierung abzubauen, um Bauen bezahlbar zu halten.

Aktuelle Initiativen fordern daher eine Überprüfung aller Bauauflagen und eine Senkung des „Goldrand-Standards“ dort, wo er den Nutzen übersteigt. Summiert man die genannten Faktoren, wird klar, dass staatliche Vorgaben den typischen Hausbau um zigtausende Euro verteuern. Die geschätzte Gesamtwirkung liegt je nach Berechnung bei etwa einem Fünftel bis einem Drittel der Baukosten.

Eine entschlossene Reform und gezielte Förderung könnten diesen Anteil künftig reduzieren – um das Bauen für private Bauherren wieder erschwinglicher zu machen.

Kostenfaktor Beschreibung Typischer Mehrkostenanteil
Grunderwerbsteuer 5–6,5 % des Grundstücks-/Kaufpreises; je nach Bundesland unterschiedlich 5–6,5 % des Kaufpreises
Energieeffizienzvorgaben (GEG/EnEV) ca. 5–7 % der Bauwerkskosten, z. B. durch EH55/GEG-Standards 5–7 % der Baukosten
Stellplatzpflicht ca. 10 % Aufpreis bei Wohnungen mit Tiefgarage; bis 30.000 € pro Stellplatz ca. 10 % je Wohnung
Barrierefreiheit Durchschnittlich 10,4 % Mehrkosten pro barrierefreier Wohnung 10,4 % je Wohnung
Schallschutz (erhöhter Standard) ca. 2 % Aufpreis für erhöhten Schallschutz (DIN 4109 + Komfortanforderungen) 2 % der Baukosten
Landesbauordnungen & sonstige Vorschriften Zusätzliche Baukosten durch Abstandsflächen, Deckenhöhen, Brandschutz etc.; geschätzt 10–15 % oder 500–700 €/m² 10–15 % der Baukosten