Was im gemeinschaftlichen Treppenhaus stehen darf
Was im gemeinschaftlichen Treppenhaus stehen darf: Ein umfassender Überblick
In Mehrfamilienhäusern kommt es häufig vor, dass Bewohner verschiedene Gegenstände im Treppenhaus abstellen.
Ob es sich um Schuhe, Kinderwagen, Fahrräder oder Möbel handelt, kann dies zu Konflikten und rechtlichen Fragestellungen führen.
Dieser Artikel beleuchtet, was im Gemeinschaftstreppenhaus stehen darf und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.
Kinderwagen im Treppenhaus
Kinderwagen sind ein besonders häufiges Diskussionsthema in Mehrfamilienhäusern. Laut Artikel 6 des Grundgesetzes, welches den Schutz der Familie beinhaltet, ist das Abstellen eines Kinderwagens im Treppenhaus meistens erlaubt.
Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Verkehrssicherheit: Treppenhäuser und Hausflure müssen stets verkehrssicher sein.
- Keine Behinderung von Rettungswegen: Feuerwehr oder Sanitäter dürfen im Notfall nicht behindert werden.
- Brandschutzvorschriften: Flucht- und Rettungswege im Brandfall dürfen nicht blockiert sein.
In Wohnhäusern ohne gesonderten Abstellraum und ohne Aufzug oder bei unpassenden Abmessungen des Aufzugs darf ein Kinderwagen im Flur abgestellt werden, sofern keine Fluchtwege blockiert werden.
Auch Rollatoren, Rollstühle und andere Gehhilfen dürfen im Flur geparkt werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Dies wurde durch Urteile des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 15 W 444/00) sowie des Landgerichts Hannover (Az.: 20 S 39/05) bestätigt.
Kinderwagen vor der Wohnungstür
Es ist ebenfalls erlaubt, den Kinderwagen kurzfristig vor der Wohnungstür im Treppenhaus abzustellen, wenn der Flur genügend Platz bietet. In einem speziellen Fall (Amtsgericht Berlin-Neukölln, Az.: 10 C 121/22) wehrten sich die Richter gegen die fristlose Kündigung einer Mieterin, die einen Kinderwagen und Müllbeutel vor ihrer Wohnung abgestellt hatte.
Abstellraum und Keller
Falls kein Abstellraum im Haus existiert, dürfen weder Vermieter noch Hausordnung oder Mietvertrag den Eltern verbieten, den Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen. Ein Kellerraum ist dabei keine geeignete Alternative, da es unverhältnismäßig und gefährlich wäre, den Kinderwagen mehrfach täglich die Kellertreppe hinauf- und herunterzutragen.
Fahrräder im Treppenhaus
Das Thema Fahrräder im Hausflur ist ebenfalls komplex. Im Allgemeinen gehören Fahrräder nicht in den Hausflur, insbesondere wenn sie andere Mieter behindern. Diese Regelung ist sinnvoll, um Platz und Sicherheit für alle Bewohner zu gewährleisten.
Wenn kein geeigneter Abstellraum für Fahrräder vorhanden ist, dürfen Räder grundsätzlich in die Mietwohnung mitgenommen werden. Gibt es jedoch einen speziellen Abstellraum, müssen Fahrräder dort untergebracht werden. Ein Verbot, Fahrräder im Flur abzustellen, ist in der Hausordnung zulässig (Landgericht Hannover, Az.: 20 S 39/05).
Besonders wertvolle Fahrräder dürfen jedoch ausnahmsweise in die Wohnung mitgenommen werden, um sie vor Diebstahl zu schützen (Amtsgericht Münster, Az.: 7 C 127/93).
Schuhe und andere persönliche Gegenstände
Das Abstellen von Schuhen, Kleidung oder sogar einer ganzen Garderobe im Treppenhaus erfordert die Zustimmung des Vermieters und der anderen Wohnungseigentümer. Ohne diese Zustimmung müssen alle persönlichen Gegenstände in der eigenen Wohnung aufbewahrt werden. Dies liegt daran, dass das Treppenhaus als Gemeinschaftseigentum betrachtet wird (Oberlandesgericht München, Az.: 34 Wx 160/05).
Versicherungsschutz für im Treppenhaus abgestellte Gegenstände
Gegenstände, die im Treppenhaus abgestellt werden, sind in der Regel durch die Hausratversicherung geschützt, sofern ein Einbruchdiebstahl vorliegt. Ein einfacher Diebstahl, zum Beispiel von einem Kinderwagen oder Fahrrad im Treppenhaus, ist meistens nicht durch die Standard-Hausratversicherung abgedeckt. Es empfiehlt sich daher, eine spezielle Absicherung für einfachen Diebstahl vorzunehmen.
Präventionsmaßnahmen
Um Diebstahl vorzubeugen, sollten regelmäßig im Treppenhaus abgestellte Kinderwagen mit einem hochwertigen Schloss gesichert werden. Eine Codierung durch die Polizei kann ebenfalls hilfreich sein.
Für Fahrräder, die im Treppenhaus abgestellt werden, empfehlen Experten den Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung, die das Abstellen im Treppenhaus oder vor der Wohnungstür einschließt.
Das Abstellen von Gegenständen im Gemeinschaftstreppenhaus kann zu erheblichen Konflikten führen. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorschriften zu kennen und zu beachten.
Während Kinderwagen in den meisten Fällen im Treppenhaus stehen dürfen, erfordern andere Gegenstände wie Fahrräder, Schuhe und Garderoben besondere Genehmigungen oder sollten besser in der Wohnung oder in ausgewiesenen Abstellräumen untergebracht werden.
Der Versicherungsschutz sollte zudem überprüft und gegebenenfalls erweitert werden, um finanzielle Risiken im Falle eines Diebstahls zu minimieren.
Quelle Arag Versicherung