Tipps zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer

4. November 2024 / Immobilien7

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken an und kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Es gibt jedoch einige legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren.

Hier sind einige Tipps, die Ihnen dabei helfen können:

1. Aufteilung des Kaufpreises

  • Inventar ausklammern: Möbel, Küchen, Einbaugeräte und sonstiges bewegliches Inventar können vom Kaufpreis ausgenommen werden. Diese Posten sollten im Kaufvertrag separat aufgelistet und ihrem fairen Marktwert entsprechend bewertet werden. Dadurch verringert sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.

2. Erschließungskosten vom Kaufpreis trennen

  • Bauland vs. Bauvorhaben: Wenn Sie ein Grundstück erwerben, das noch nicht erschlossen ist, können Sie die Erschließungskosten eventuell separat behandeln. Diese Kosten können je nach Vertragsgestaltung steuerlich anders behandelt werden als der reine Kaufpreis für das Grundstück.
Tipps zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer

Tipps zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer

3. Familienübertragungen nutzen

  • Schenkungen und Erbschaften: Immobilienübertragungen innerhalb der engeren Familie (etwa zwischen Ehegatten oder direkten Nachkommen) können unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit sein.
  • Vorweggenommene Erbfolge: Auch durch vorweggenommene Erbfolge, also Übertragungen zu Lebzeiten, lassen sich Grunderwerbsteuern teilweise oder ganz vermeiden.

4. Kauf des Unternehmensanteils

  • Share Deal: Beim Kauf einer Immobilie über den Erwerb von Unternehmensanteilen („Share Deal“) fällt keine oder nur anteilige Grunderwerbsteuer an, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nehmen Sie hierfür unbedingt die Beratung eines fachkundigen Steuerberaters in Anspruch.

5. Verbundene Unternehmen

  • Konzerngesellschaften: Innerhalb eines Unternehmensverbunds kann es möglich sein, Immobilien ohne Grunderwerbsteuer zu übertragen. Auch hier sind die Regelungen komplex und erfordern eine spezialisierte Beratung.

6. Eigene Bautätigkeit

  • Eigene Bauprojekte: In einigen Fällen können eigene Bautätigkeiten steuerlich vorteilhaft sein, weil sie separate steuerliche Regelungen für die Gebäudeerrichtung darstellen, die sich von den Regelungen für den Grundstückskauf unterscheiden.

7. Grunderwerbsteuerfreibeträge nutzen

  • Kleine Erwerbe: In einigen Bundesländern gelten Freibeträge für kleinere Grundstücks- oder Gebäudekäufe. Informieren Sie sich über die jeweilige Gesetzeslage in Ihrem Bundesland.

8. Teilung von Immobilientransaktionen

  • Zeitliche Staffelung: Wenn der Erwerb von zusammengehörenden Immobilien zeitlich gestaffelt und anders strukturiert wird, kann dies unter bestimmten Umständen zu Steuerersparnissen führen.

9. Gründliche Vertragsgestaltung

  • Sorgfältige Verträge: Eine gründliche und rechtssichere Vertragsgestaltung kann verhindern, dass später eventuell höhere Kosten durch Nachforderungen entstehen. Lassen Sie den Kaufvertrag von einem Fachanwalt und einem Steuerberater überprüfen.

10. Beratung durch Experten

  • Steuerberatung: Die Grunderwerbsteuer ist komplex und es bestehen viele Möglichkeiten zur Steueroptimierung, die individuell unterschiedlich ausfallen können. Ein spezialisierter Steuerberater kann Ihnen maßgeschneiderte Möglichkeiten aufzeigen, um Ihre Steuerlast zu senken.

Diese Tipps können dabei helfen, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren, erfordern jedoch in der Regel eine genaue Prüfung der individuellen Situation sowie eine professionelle Beratung. Ein Laienfehler kann teuer werden, daher ist die Konsultation eines fachkundigen Steuerberaters oder Anwalts unbedingt zu empfehlen.