Rent2Rent Modell
Rent2Rent in Deutschland: Immobilien ohne Eigenkapital mieten und weitervermieten
Rent2Rent – auf Deutsch oft als „Mieten und Weitervermieten“ bezeichnet – ist ein aktuelles Geschäftsmodell in der Immobilienbranche.
Insbesondere in Deutschland gewinnt dieses Konzept an Aufmerksamkeit, da es Investoren und auch Einsteigern ermöglicht, Immobilien ohne großen Eigenkapitaleinsatz zu nutzen und daraus passives Einkommen zu generieren.
In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir klar und verständlich, was hinter Rent2Rent steckt, beleuchten die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland (Gewerbemietrecht, Untervermietung, Genehmigungen usw.), zeigen Chancen und Risiken, geben praxisnahe Beispiele mit Zahlen und führen Sie in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung durch die Umsetzung.
Außerdem gehen wir auf typische Fehler und Fallstricke ein und betrachten regionale Besonderheiten in Großstädten wie Berlin, Hamburg und München.
Was ist Rent2Rent? – Konzept einfach erklärt
Beim Rent2Rent-Modell handelt es sich kurz gesagt um eine spezielle Immobilienstrategie, bei der Sie eine Immobilie anmieten und anschließend weitervermieten, anstatt sie zu kaufen.
Der Rent2Rent-„Investor“ mietet also z. B. eine Wohnung direkt vom Eigentümer, richtet sie ein (meist möbliert) und vermietet sie dann an Dritte weiter.
Häufig geschieht dies in Form von Kurzzeitvermietung (etwa über Airbnb an Urlauber oder Geschäftsreisende) oder als möblierte Wohnlösung für bestimmte Zielgruppen – zum Beispiel Monteurwohnungen für Arbeiter auf Zeit oder WG-Zimmer für Studenten.
Der Gewinn entsteht durch Mietarbitrage: Sie zahlen dem Eigentümer eine feste Miete und erzielen durch die Untermiete höhere Einnahmen – die Differenz daraus ist Ihr Cashflow.
Ein großer Reiz von Rent2Rent liegt darin, dass kein hoher Kapitaleinsatz für den Kauf nötig ist.
Statt Hunderttausende Euro Eigenkapital für eine Immobilienfinanzierung aufzubringen, benötigen Rent2Rent-Investoren oft lediglich einen vergleichsweise kleinen Betrag für Kaution, Einrichtung und Startkosten (viele sprechen von etwa 10.000 € pro Wohnung).
Hat der Eigentümer die Erlaubnis zur Untervermietung erteilt, können so auch Anleger ohne viel Eigenkapital in Immobilien investieren und regelmäßige Mieteinnahmen erzielen. Wichtig ist allerdings, das Konzept sauber und legal umzusetzen – hierzu mehr im nächsten Abschnitt.
Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland: Untervermietung, Gewerbemietrecht und Genehmigungen
Das Rent2Rent-Modell bewegt sich im Spannungsfeld des deutschen Mietrechts.
Wer eine angemietete Wohnung oder ein Haus weitervermieten möchte, muss einige rechtliche Punkte beachten, damit das Geschäftsmodell legal und erfolgreich ist.
Insbesondere sind die Untervermietungs-Regeln, Unterschiede zwischen Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie eventuelle Genehmigungspflichten relevant.
Untervermietung und Erlaubnis des Vermieters
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Ohne Erlaubnis des Eigentümers darf ein Mieter die gemietete Wohnung nicht einfach an Dritte weitervermieten.
Eine Untervermietung ohne vorherige Genehmigung stellt nach deutschem Mietrecht einen erheblichen Vertragsverstoß dar und kann den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen.
Mit anderen Worten: Wer heimlich seine gemietete Wohnung weitervermietet, riskiert seinen Hauptmietvertrag – im schlimmsten Fall drohen Kündigung und sogar eine Räumungsklage. Daher ist Transparenz gegenüber dem Eigentümer oberstes Gebot.
Mieter haben zwar unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Erlaubnis zur Teiluntervermietung (z. B. wenn eine berechtigtes Interesse vorliegt, §553 BGB), doch das gilt meist nur, wenn der Hauptmieter selbst in der Wohnung bleibt und einen Teil untervermietet.
Das typische Rent2Rent-Modell dagegen zielt oft darauf ab, die gesamte Wohnung weiterzuvermieten, ohne dass der Hauptmieter selbst dort wohnt – hierfür kann der Vermieter die Erlaubnis in der Regel frei verweigern.
Daher muss man von Anfang an mit dem Eigentümer offen verhandeln und eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis zur Untervermietung im Mietvertrag festhalten. Empfehlenswert ist es, bereits im Hauptmietvertrag genau zu regeln, in welchem Umfang und zu welchem Zweck die Untervermietung gestattet ist (z. B. „Vermietung an Dritte zu Wohnzwecken auf Zeit wird erlaubt“).
Ohne diese Klausel ist Rent2Rent praktisch nicht legal umsetzbar (Stichwort: „Untervermietung legal“ – sie ist es nur mit Zustimmung!).
Wohnraummietvertrag vs. Gewerbemietvertrag
Ein weiterer rechtlicher Aspekt ist die Art des Mietvertrags: Wohnraum oder Gewerbe. Viele Rent2Rent-Vorhaben werden als Geschäftsmodell betrieben – der Hauptmieter agiert also gewerblich, um damit Gewinn zu erzielen.
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Vertrag mit dem Eigentümer als Gewerbemietvertrag aufzusetzen. Der Unterschied: Ein Gewerbemietvertrag unterliegt nicht den strengen wohnraummietrechtlichen Kündigungsschutz- und Mietpreisregeln, da hier kein privater Wohnbedarf des Mieters vorliegt, sondern eine geschäftliche Nutzung.
Beispiel: Wenn ein Unternehmen eine Wohnung anmietet, um sie an Touristen weiterzuvermieten, handelt es sich eigentlich um eine gewerbliche Nutzung der Wohnräume.
Für den Eigentümer hat ein Gewerbemietvertrag den Vorteil, dass Mieterschutzregelungen wie z. B. die Kündigungssperrfristen oder Mietpreisbremse nicht greifen – er kann vertraglich mehr Freiheiten vereinbaren.
Für den Rent2Rent-Investor bedeutet es aber auch weniger Schutz: Gewerbemietrecht ist Vertragsrecht, d.h. viele Regelungen können frei vereinbart werden, und der Vermieter könnte z. B. Befristungen setzen oder andere Bedingungen stellen. Zudem gelten bei einem gewerblichen Mietverhältnis die Untermieter nicht als normale Mieter im Sinne des Wohnraummietrechts, falls die Wohnung z.B. als Ferienwohnung genutzt wird – was die Sache erleichtern kann, aber auch Verantwortung auf den Hauptmieter überträgt (er wird quasi selbst zum Vermieter gegenüber den Untermietern).
Wichtig ist: Wie auch immer der Vertrag gestaltet ist, die Untervermietungserlaubnis muss klar vereinbart sein. In der Praxis werden seriöse Rent2Rent-Investoren oft dem Eigentümer vorschlagen, als Firma oder Gewerbetreibender zu mieten, um klarzumachen, dass sie das Objekt mit dessen Einverständnis weitervermieten dürfen.
Genehmigungen, Zweckentfremdung und weitere Vorschriften
Neben dem Mietvertrag selbst gibt es einige behördliche Vorgaben zu beachten. In vielen deutschen Großstädten herrscht Wohnraummangel – entsprechend gibt es Gesetze gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum.
Zweckentfremdung bedeutet, dass Wohnraum anders genutzt wird als zum dauerhaften Wohnen, zum Beispiel als Ferienwohnung oder gewerbliches Büro.
Städte wie Berlin, Hamburg und München haben strenge Satzungen erlassen, die die kurzfristige Vermietung an Touristen ohne Genehmigung verbieten. Wer also Rent2Rent in Form von Airbnb & Co. betreiben will, muss diese Regeln unbedingt kennen.
In fast allen größeren Städten Deutschlands gilt ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum – ohne behördliche Genehmigung darf Wohnraum nicht dauerhaft Feriengästen überlassen werden. Die Kommunen verhängen bei Verstößen teils drastische Bußgelder.
Beispiel: In Berlin, Hamburg oder München (Bayern) können Bußgelder von bis zu 500.000 € drohen, wenn eine Wohnung illegal als Ferienwohnung vermietet wird.
Hier ist also äußerste Vorsicht geboten. Vor dem Start sollte man sich bei der Stadt informieren, ob eine Registrierung oder Genehmigung für kurzfristige Vermietungen notwendig ist.
Oft muss z.B. eine Zweckentfremdungserlaubnis beantragt werden, wenn man Wohnraum zeitweise an Touristen vermieten möchte. Ohne diese Erlaubnis darf man in diesen Städten höchstens begrenzt (oft nur ein paar Wochen im Jahr) an Feriengäste vermieten – andernfalls macht man sich ordnungswidrig.
Auch wenn das Rent2Rent-Modell auf langfristige Untermiete setzt (z.B. Vermietung an Studenten in WGs, ohne touristische Nutzung), sind Vorschriften zu beachten.
So gilt beispielsweise die Mietpreisbremse – ein Gesetz zur Begrenzung überhöhter Mieten in angespannten Mietmärkten – auch für Untermietverhältnisse.
Der Hauptmieter, der untervermietet, wird dabei rechtlich wie ein Vermieter behandelt und darf seinem Untermieter nicht beliebig viel Miete aufbrummen.
Das heißt: Wenn Sie eine Wohnung in einer Mietpreisbremse-Zone anmieten, dürfen Sie sie bei einer regulären Wohnraum-Untermiete nicht weit über dem ortsüblichen Mietspiegel weitervermieten (ein kleiner Möblierungszuschlag ist zulässig, aber Wucher nicht).
Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse macht eine benötigte Untermiet-Erlaubnis unwirksam und kann rechtliche Folgen haben.
Untermieter könnten sogar vom Hauptmieter überzahlte Miete zurückfordern, wie ein Urteil des Landgerichts Berlin gezeigt hat.
Dort hatte ein Hauptmieter sein Apartment für 725 € gemietet und zu überteuerten Konditionen Zimmer an Untermieter weitervermietet – das Gericht stellte klar, dass überhöhte Untermieten der Intention der Mietpreisbremse widersprechen und Untermieter ein Recht haben, dagegen vorzugehen.
Fazit: Auch beim Rent2Rent muss man sich an Mietpreisbegrenzungen halten, sofern es um normale Wohnraumvermietung geht.
Schließlich ist Rent2Rent in vielen Fällen ein gewerbliches Unterfangen, was bedeutet, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Wer wiederholt Wohnungen anmietet und weitervermietet, erbringt eine gewerbliche Dienstleistung (ähnlich einem gewerblichen Zimmervermittler) und sollte beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe (z.B. „Wohnraumvermietung auf Zeit“) anmelden.
Damit einher gehen steuerliche Pflichten: Einnahmen aus der Untervermietung sind einkommensteuerpflichtig. Als Gewerbetreibender könnten ab gewissen Gewinngrößen auch Gewerbesteuer anfallen.
Zudem ist die Umsatzsteuer zu beachten: Die Vermietung von Wohnraum ist zwar grundsätzlich umsatzsteuerbefreit, kurzfristige Vermietungen (wie Ferienwohnungen mit Reinigungsservice etc.) können aber dem reduzierten Umsatzsteuersatz (7 %) unterliegen, ähnlich wie Hotelübernachtungen – hier lohnt die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Auch empfiehlt es sich, eine Haftpflicht- bzw. Vermieterversicherung abzuschließen, um abgesichert zu sein, falls ein Untermieter Schäden verursacht.
Zusammengefasst: Das Rent2Rent-Modell ist in Deutschland legal umsetzbar, wenn man die Regeln einhält: eine klare Erlaubnis des Eigentümers einholt, die lokalen Zweckentfremdungsverbote und Mietpreisgrenzen respektiert, nötige Genehmigungen einholt und sein Geschäftsmodell als Gewerbe ordentlich anmeldet.
Der rechtliche Aufwand ist nicht zu unterschätzen, aber absolut notwendig – wer hier sauber arbeitet, legt den Grundstein für langfristigen Erfolg.
Chancen und Vorteile von Rent2Rent
Das Rent2Rent-Geschäftsmodell bietet einige verlockende Chancen und Vorteile, besonders für junge Investoren oder Quereinsteiger ohne großes Kapital:
- Einstieg ohne Eigenkapital: Im Vergleich zum klassischen Immobilienkauf erfordert Rent2Rent viel weniger Startkapital. Bereits mit ein paar Tausend Euro (für Kaution, Möbel, Renovierung) lässt sich eine erste Immobilie anmieten. Man spart sich den teuren Kauf und damit auch Kreditschulden. Dadurch können auch Personen mit wenig Eigenkapital vom Immobilien-Cashflow profitieren.
- Schneller Cashflow & passives Einkommen: Die Untervermietung kann praktisch sofort regelmäßige Einnahmen generieren, sobald Untermieter eingezogen sind oder Buchungen erfolgen. Im Idealfall übersteigen die Untermieteinnahmen die Ausgaben deutlich, sodass ein monatlicher Überschuss (Cashflow) bleibt. Viele sehen darin eine Form von passivem Einkommen mit Immobilien, da man nicht Eigentümer sein muss, um laufende Mieteinnahmen zu erzielen.
- Skalierbarkeit des Geschäfts: Hat das Konzept mit einer Immobilie funktioniert, kann man es relativ zügig auf mehrere Objekte ausweiten. Da kein Kauf nötig ist, ist man nicht von Banken oder langwierigen Kaufprozessen abhängig. Man kann schnell mehrere Wohnungen anmieten und so sein „Portfolio“ skalieren. Mehr Objekte bedeuten potenziell mehr Gewinn – allerdings auch mehr Verwaltungsaufwand (siehe Risiken).
- Flexibilität und geringeres Eigentümer-Risiko: Als Mieter trägt man weniger langfristige Verantwortung als ein Eigentümer. Reparaturen am Gebäude oder große Instandhaltungen übernimmt typischerweise der Vermieter (je nach Vertrag), man selbst kümmert sich primär um Einrichtung und Betrieb. Zudem kann man theoretisch leichter aus einem Projekt aussteigen: Endet der Mietvertrag, hat man keine Immobilie an der Backe, die verkauft werden muss. Diese Flexibilität kann gerade in unsicheren Märkten von Vorteil sein.
- Nischen nutzen und Wert schaffen: Rent2Rent ermöglicht es, durch kreative Nutzungskonzepte Wert zu schöpfen. Beispiel: Eine leer stehende Wohnung wird durch Möblierung und Kurzzeitvermietung in eine begehrte Unterkunft verwandelt. Oder ein großes Apartment wird in einzelne WG-Zimmer aufgeteilt, um mehr Miete pro Quadratmeter zu erzielen. Man kann spezifische Zielgruppen bedienen – etwa Geschäftsreisende, Touristen, Studenten oder Monteure – und dadurch höhere Mieten erzielen, als eine unmöblierte Dauervermietung an einen einzigen Mieter bringen würde. Damit schafft man einen Mehrwert (etwa möblierter, flexibler Wohnraum auf Zeit), von dem sowohl der Untermieter (durch ein passendes Angebot) als auch man selbst (durch höheren Ertrag) profitieren.
Risiken und Nachteile von Rent2Rent
Trotz der Chancen müssen auch die Risiken und Nachteile des Rent2Rent-Modells ehrlich beleuchtet werden.
Das Geschäftsmodell ist keineswegs ein Selbstläufer und bringt einige Fallstricke mit sich:
- Abhängigkeit vom Eigentümer: Da man die Immobilie nur gemietet hat, bleibt man stets in einer gewissen Abhängigkeit vom Vermieter. Änderungen oder Kündigungen des Hauptmietvertrags können das gesamte Untermiet-Geschäft kippen. Verlängert der Eigentümer den Vertrag nicht oder verkauft die Immobilie, steht man unter Umständen plötzlich ohne Objekt da. Auch kann der Vermieter Bedingungen ändern (z.B. Mieterhöhungen im Rahmen des Vertrags oder Auflagen zur Nutzung), die die Rentabilität schmälern.
- Rechtliche Risiken: Wie oben dargestellt, bewegt man sich rechtlich auf dünnem Eis, wenn man nicht alles genau einhält. Unerlaubte Untervermietung führt sofort ins Aus (fristlose Kündigung). Verstöße gegen Zweckentfremdungsregeln oder andere Vorschriften können hohe Bußgelder und negative Publicity nach sich ziehen. Man muss sich kontinuierlich auf dem Laufenden halten, was Gesetze und lokale Verordnungen angeht – etwaige Änderungen (z. B. verschärfte Auflagen für Airbnb) können das Geschäftsmodell über Nacht unrentabel oder illegal machen.
- Einkünfte nicht garantiert (Markt- und Nachfragerisiko): Der erhoffte Gewinn ist nicht garantiert. Man geht finanzielle Verpflichtungen ein (regelmäßige Miete an den Eigentümer), ohne sicher zu wissen, ob man genug Untermieter findet. Leerstand oder Buchungslücken treffen den Rent2Rent-Investor direkt. Beispiel: In einer flaulen Saison stehen Ihre Ferienwohnungen halb leer – Sie müssen dennoch die volle Miete an den Vermieter zahlen. Auch ein konjunktureller Abschwung oder Reisestornierungen (man erinnere sich an die COVID-19-Pandemie) können die Einnahmen einbrechen lassen. Dieses unternehmerische Risiko sollte man nicht unterschätzen.
- Finanzieller Druck und Vorfinanzierung: Zwar ist kein Immobilienkauf nötig, aber ganz ohne Kapital geht es nicht. Kaution, Möblierung, Renovierung, Ausstattung – all das muss vorfinanziert werden. Je nach Objekt können das mehrere Tausend Euro sein, die man erst einmal investiert, bevor der erste Cent zurückfließt. Sollte das Projekt scheitern (etwa wegen Kündigung oder mangelnder Nachfrage), drohen Verluste. Zudem trägt man laufende Kosten wie Strom, Internet, Versicherung, eventuell Rundfunkbeitrag etc., die vom Untermieter nicht immer separat bezahlt werden.
- Hoher Verwaltungs- und Arbeitsaufwand: Trotz des oft beworbenen „passiven“ Einkommens ist Rent2Rent in Wirklichkeit mit aktivem Management verbunden. Man übernimmt faktisch die Rolle eines Vermieters oder sogar Gastgebers. Das bedeutet: Mieterakquise, Inserate schalten, Besichtigungen durchführen, Mietverträge mit Untermietern aufsetzen, Mieterbetreuung (für Fragen oder Probleme verfügbar sein), Instandhaltung der Einrichtung, Reinigung (bei Kurzzeitvermietung ständiges Reinigen/Wäschewechsel) und vieles mehr. Vor allem bei kurzfristigen Vermietungen kann das einem Vollzeitjob nahekommen, wenn man es nicht an Dienstleister abgibt. Diese Managementkosten – sei es eigene Zeit oder Bezahlung für eine Verwaltung/Reinigungskräfte – schmälern natürlich den Gewinn und machen das Einkommen weniger „passiv“.
- Mietpreisbremse und begrenzte Marge: In regulierten Mietmärkten kann die Gewinnmarge beschränkt sein. Wie erwähnt darf man in vielen Städten die Miete gegenüber Untermietern nicht unbegrenzt erhöhen. Wenn man als Hauptmieter z.B. selbst schon eine recht hohe Marktmiete zahlt, ist nur begrenzt Luft nach oben, um überhaupt einen Überschuss zu erwirtschaften. Rent2Rent funktioniert am besten, wenn man entweder unter Marktpreis mietet (z.B. ein Schnäppchen aufgrund von Renovierungsbedarf oder Unwissenheit des Vermieters) oder wenn man durch besondere Maßnahmen (Möblierung, Aufteilen in Zimmer, Kurzzeitvermietung) deutlich höhere Einnahmen generieren kann. Diese Situationen zu finden oder zu schaffen ist aber anspruchsvoll.
- Vertrags- und Haftungsrisiken: Als Zwischenvermieter schließt man Verträge mit Untermietern und steht damit auch in der Verantwortung. Bei Schäden in der Wohnung muss meist zunächst der Hauptmieter gegenüber dem Eigentümer geradestehen. Im Verhältnis zum Untermieter ist man selbst Vermieter und muss sich an Kündigungsfristen, ggf. Mieterschutz etc. halten. Problematisch kann es werden, wenn der Hauptmietvertrag endet, aber Untermieter noch ein laufendes Mietverhältnis haben – dann muss man diese rechtzeitig kündigen oder umquartieren, sonst könnten sogar Haftungsansprüche entstehen. Solche Szenarien gilt es durch kluge Vertragsgestaltung (Untermietverträge an Laufzeit des Hauptmietvertrags anpassen) und Planung zu vermeiden.
- Gesellschaftliche und moralische Kritik: In angespannten Wohnungsmärkten steht Rent2Rent teilweise in der Kritik, weil es Wohnraum dem normalen Mietmarkt entziehen kann. Einige sehen es ungern, wenn Wohnungen an Investoren gehen, die sie dann teurer weitervermieten, statt an normale Mieter. In Städten mit Wohnungsnot kann es deshalb Gegenwind von Politik, Nachbarn oder Medien geben, wenn man exzessiv solche Modelle betreibt. Auch Vermieter sind manchmal skeptisch, ob ihr Eigentum „in gute Hände“ kommt. Dieses Image-Risiko lässt sich zwar nicht direkt in Euro beziffern, sollte aber bei der Geschäftsstrategie mitbedacht werden.
Praxisbeispiele und Kalkulation: Wie rentabel kann Rent2Rent sein?
Theorie ist das eine – aber wie sehen praxisnahe Beispiele für Rent2Rent aus?
Hier wollen wir mit Zahlen verdeutlichen, welche Gewinne möglich sind und wie man kalkulieren sollte.
- Beispiel 1: Möblierte Wohnung in München (Kurzzeitvermietung). Ein bekannter Rent2Rent-Investor berichtete von folgendem persönlichen Beispiel: Er hat in München eine Wohnung für 742 € pro Monat gemietet, sie komplett möbliert und dann für 1.699 € pro Monat weitervermietet. Unterm Strich ergibt das einen monatlichen Überschuss von ca. 875 € – wohlgemerkt, ohne die Immobilie zu besitzen. Dieser Gewinn fällt so hoch aus, weil die Wohnung durch Möblierung und flexible Vermietung an eine zahlungskräftige Zielgruppe deutlich höhere Miete erzielen konnte, als die ursprüngliche Kaltmiete. Natürlich müssen hiervon noch Kosten für Nebenkosten und ggf. Service (z.B. Internet, Strom, Reinigung) beglichen werden – dennoch bleibt ein erheblicher Cashflow übrig. Dieses Beispiel zeigt das Potenzial: Mehrere hundert Euro Gewinn pro Objekt und Monat sind mit dem richtigen Objekt und Konzept erreichbar.
- Beispiel 2: WG-Vermietung durch Untermiete. Angenommen, Sie mieten in einer Studentenstadt eine 4-Zimmer-Wohnung für 1.200 € Warmmiete an. Sie ziehen selbst nicht ein, sondern vermieten vier möblierte WG-Zimmer an Studierende, z.B. für je 400 € pro Zimmer. Die monatlichen Einnahmen lägen dann bei 1.600 €. Davon zahlen Sie dem Eigentümer die 1.200 € Warmmiete. Bleiben 400 € Überschuss. Allerdings hatten Sie Ausgaben für Möbel (sagen wir 8.000 € einmalig); rechnen Sie diese z.B. auf 3 Jahre Nutzungsdauer um, sind ~220 € pro Monat als Abschreibung einzukalkulieren. Ebenso fallen vielleicht 50 € für Internet und Versicherungen an. Realistisch bleiben in diesem Szenario also vielleicht um die 130 € Gewinn im Monat übrig – nicht berauschend, aber dennoch ein positiver Cashflow ohne Eigentum. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige Kalkulation ist: Nur wenn alle Kostenfaktoren berücksichtigt werden (Warmmiete, Möblierungskosten auf Zeit, laufende Nebenkosten, eventuelle Gebühren, Rücklagen für Leerstand), sieht man den echten Gewinn. Bei kleinen Margen kann schon ein Zimmerleerstand oder unerwartete Reparatur den Profit auffressen.
Wie kalkuliert man also richtig? Zunächst sollte man alle monatlichen Kosten auflisten: Hauptmiete (Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung an Vermieter), hinzu kommen eigene Ausgaben wie Strom, Heizung (falls nicht in Nebenkosten), Wasser, Internet/TV, Müll, Hausmeister, Reinigungsservice (bei Kurzzeitvermietung) etc.
Auch Rücklagen für Möbelverschleiß oder unvermietete Zeiten sollten einberechnet werden – zum Beispiel kann man vorsichtig mit einer 80–90% Auslastung rechnen statt 100%. Auf der Einnahmenseite stehen die Mieten der Untermieter (bei Ferienwohnungen der prognostizierte Durchschnittsertrag pro Monat).
Ziehen Sie alle Kosten von den Einnahmen ab, um den Netto-Überschuss pro Monat zu erhalten. Diese Zahl entscheidet, ob sich das Projekt lohnt. In Beispiel 1 (München) war die Marge sehr hoch, in Beispiel 2 deutlich knapper.
In der Realität liegt ein guter Rent2Rent-Deal oft irgendwo dazwischen. Viele Praktiker peilen an, dass mindestens 200–300 € Gewinn pro Objekt hängenbleiben, damit sich Aufwand und Risiken lohnen – je mehr, desto besser.
Noch ein wichtiger Punkt: Steuern nicht vergessen! Die errechneten Gewinne sind vor Steuer. Als privater Vermieter (Hauptmieter) würden die Überschüsse als Einkünfte aus Vermietung in der Steuererklärung auftauchen, als Gewerbetreibender entsprechend als Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Planen Sie also ein, dass von 1.000 € Überschuss ggf. nur z.B. ~600–700 € nach Steuer übrig bleiben, je nach persönlichem Steuersatz.
Insgesamt zeigen die Beispiele: Rent2Rent kann lukrativ sein, wenn man ein gutes Objekt mit ausreichender Mietdifferenz findet und professionell bewirtschaftet.
Allerdings sollte man immer konservativ rechnen und Puffer einplanen, um nicht in die Verlustzone zu rutschen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So starten Sie mit Rent2Rent
Wer das Rent2Rent-Modell in Deutschland praktisch umsetzen möchte, sollte strukturiert vorgehen. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, von der Vorbereitung bis zur laufenden Vermietung:
- Know-how aufbauen und Planung: Starten Sie mit einer gründlichen Einarbeitung in das Thema. Lesen Sie Ratgeber (wie diesen hier), hören Sie von Erfahrungen anderer Investoren und verstehen Sie die rechtlichen Grundlagen. Erstellen Sie einen Business-Plan: Welche Art von Objekt möchten Sie vermieten (Stadtwohnung, Ferienwohnung, Pendler-Apartment, WG-Zimmer)? Welche Zielgruppe peilen Sie an (Touristen, Studenten, Berufspendler, Monteure, Unternehmen)? In welchem Ort/Markt wollen Sie aktiv werden? Klären Sie auch für sich, ob Sie das nebenberuflich schaffen können oder ob Sie Helfer/Partner brauchen. Ohne fundierte Planung läuft man Gefahr, wichtige Faktoren zu übersehen.
- Passende Objekte finden: Die Objektakquise ist einer der kritischsten Schritte. Suchen Sie nach geeigneten Immobilien, die sich für Rent2Rent lohnen. Wichtig sind: Lage mit hoher Nachfrage (z. B. zentrale Lagen in Großstädten für Touristen, Uninähe für Studenten, Industriegebiete für Monteure), ausreichende Größe und Aufteilbarkeit (mehr Zimmer bedeuten mehr Einnahmequellen, falls WG-Konzept), zustand (es sollte ohne enorme Renovierung sofort nutzbar sein) und angemessene Miete. Die Mietkosten müssen niedrig genug sein, damit Sie mit Untermiete noch Gewinn machen können. Manchmal bieten sich Objekte an, die der Eigentümer selbst nicht optimal verwertet – etwa Wohnungen, die leer stehen, oder renovierungsbedürftige Objekte, die Sie auf eigene Kosten herrichten dürfen gegen niedrigere Miete. Sichten Sie Immobilienportale, geben Sie Gesuche auf und netzwerken Sie mit Eigentümern oder Maklern. Ein Tipp: Manchmal kann es helfen, dem Vermieter anzubieten, etwas mehr Miete zu zahlen als er verlangt, im Tausch gegen die Erlaubnis zur Untervermietung. So steigern Sie Ihre Chancen, den Zuschlag zu bekommen, und haben den Vermieter gleichwohl zufriedengestellt.
- Sorgfältige Kalkulation erstellen: Haben Sie ein potenzielles Objekt im Blick, rechnen Sie noch vor Vertragsabschluss alles realistisch durch. Erstellen Sie eine detaillierte Rentabilitätsrechnung: Welche monatlichen Einnahmen sind realistisch? (Recherchieren Sie Marktpreise: Mieten vergleichbarer WG-Zimmer, Airbnb-Raten in der Gegend, möblierte Wohnungen auf Zeit etc.) Und welche monatlichen Ausgaben kommen auf Sie zu? (Kaltmiete, Nebenkosten, geschätzte Kosten für Strom/Wasser/Heizung falls nicht inklusive, Internet, Versicherung, Reinigung, Rückstellungen für Möbelersatz, ggf. Plattformgebühren bei Airbnb usw.) Kalkulieren Sie auch einmalige Kosten wie Maklerprovision, Kaution, Möblierungsbudget. Planen Sie konservativ, z.B. mit einer Auslastung unter 100%. Wenn die Rechnung zeigt, dass nur bei idealer Vollauslastung ein kleiner Gewinn entsteht, ist das Objekt vermutlich nicht geeignet – suchen Sie lieber nach besseren Konditionen. Im Gegensatz dazu, wenn Sie sehen, dass selbst bei 75% Auslastung noch ein Puffer bleibt, haben Sie ein solides Geschäft. Diese Kalkulation entscheidet letztlich über Go oder No-Go für ein Objekt.
- Geschäft formalisieren (Gewerbeanmeldung & Versicherung): Bevor es richtig losgeht, kümmern Sie sich um die formalen Voraussetzungen. Melden Sie ein Gewerbe an, sofern nötig (in der Regel ja, wenn Sie planmäßig Einkommen durch Untervermietung erzielen wollen). Die Gewerbeanmeldung bei Ihrer Stadt/Kommune ist meist unkompliziert und kostengünstig, aber verpflichtend, damit Sie legal agieren. Informieren Sie Ihr Finanzamt über die geplante Tätigkeit (es wird Sie dann steuerlich als Vermieter/Gewerbetreibender führen). Schließen Sie außerdem sinnvolle Versicherungen ab: Eine Haftpflichtversicherung (am besten mit Einschluss von Mietsachschäden) ist wichtig, falls ein Untermieter etwas im Objekt beschädigt oder es zu einem Haftungsfall kommt. Gegebenenfalls ist auch eine Inhaltsversicherung für Ihr Mobiliar ratsam. Diese Schritte stellen sicher, dass Sie als Unternehmer auf solidem Fundament stehen.
- Vermieter überzeugen und Mietvertrag abschließen: Ist das perfekte Objekt gefunden, geht es darum, den Eigentümer ins Boot zu holen. Entwickeln Sie eine überzeugende Strategie, den Vermieter anzusprechen. Seien Sie ehrlich über Ihr Vorhaben: Erklären Sie, dass Sie das Objekt geschäftlich mieten wollen, um es an Dritte weiterzuvermieten. Betonen Sie aber auch die Vorteile für den Vermieter: Sie bieten verlässliche Mietzahlungen (ggf. auch bei Leerstand, das Risiko tragen ja Sie), eine professionelle Verwaltung des Objekts und eventuell kleine Dienstleistungen (z. B. regelmäßige Reinigung, Inspektion der Wohnung), sodass die Immobilie in gutem Zustand bleibt. Viele Vermieter schätzen auch die Idee von „Garantiemiete“ – also dass sie sich um nichts kümmern müssen und immer ihr Geld bekommen. Nehmen Sie dem Eigentümer Sorgen, indem Sie z.B. Referenzen vorlegen oder eine Mieter-Selbstauskunft mit Einkommensnachweisen, damit er sieht, dass Sie solvent und zuverlässig sind. Verhandeln Sie den Mietvertrag so, dass die Untervermietung klar erlaubt ist (schriftliche Klausel!). Idealerweise lassen Sie sich jegliche Untervermietung genehmigen, egal ob an Touristen, Firmen oder Privatmieter, um flexibel zu bleiben. Prüfen Sie auch, ob der Vermieter bestimmte Nutzungsarten ausschließt (manche verbieten z.B. ausdrücklich Ferienwohnungsnutzung – dann müssten Sie sich darauf einstellen). Sobald Sie und der Vermieter sich einig sind, unterschreiben Sie den Hauptmietvertrag. Herzlichen Glückwunsch – damit ist der Grundstein gelegt!
- Objekt einrichten und vorbereiten: Nun übernehmen Sie die Wohnung und richten sie für Ihre Zielgruppe her. Bei möblierten Vermietungen investieren Sie nun in Ausstattung: Möbel, Elektrogeräte, Küche, Beleuchtung, Dekoration – alles, was nötig ist, damit sich Ihre künftigen Untermieter wohlfühlen. Achten Sie auf funktionale und robuste Einrichtung, die dem erwarteten Gebrauch standhält. Tipp: Kalkulieren Sie wirtschaftlich – hochwertige Second-Hand-Möbel oder günstige Einrichtungspakete können die Kosten senken. Erstellen Sie auch ein Inventarverzeichnis, um den Überblick über Ihre Ausstattung zu behalten (wichtig bei Schadenersatzfragen). Neben der Einrichtung sollten Sie organisatorisch alles vorbereiten: Besorgen Sie ggf. zusätzliche Schlüssel, richten Sie einen Internetzugang ein, kümmern Sie sich um Anmeldung beim Strom-/Gasversorger (falls nötig) oder melden Sie das Gewerbe bei der Hausverwaltung an, falls das verlangt wird. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Genehmigungen (z.B. Registrierungsnummer für Ferienwohnung in der Stadt) eingeholt haben, bevor Sie loslegen. Ziel dieses Schritts ist, dass Ihre Immobilie in einem Zustand ist, in dem Sie sofort vermieten könnten – vom funktionierenden Rauchmelder bis zum WiFi-Passwort an der Wand.
- Untermieter finden und Verträge gestalten: Jetzt geht es ans Marketing und die Auswahl der Untermieter. Je nach Modell listen Sie die Wohnung auf Plattformen (z. B. Airbnb, Booking.com für Kurzzeitgäste; oder WG-Gesucht, ImmobilienScout24 für längerfristige Mieter). Erstellen Sie ein attraktives Exposé mit professionellen Fotos und ansprechendem Beschreibungstext, der Ihre Zielgruppe anspricht. Legen Sie die Mietkonditionen fest: Preis pro Nacht/Monat, Kaution von Untermietern, Hausordnung (Regeln zur Nutzung). Bei persönlichen Besichtigungen (etwa für WG-Zimmer) wählen Sie geeignete Kandidaten aus – achten Sie auf Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit und ob sie in Ihr Konzept passen (z. B. Nichtraucher, wenn das wichtig ist, etc.). Sobald Sie sich für Untermieter entschieden haben, schließen Sie mit jedem einen Untermietvertrag. Nutzen Sie am besten schriftliche Verträge, die die Dauer, Miete, Kaution und Verantwortlichkeiten klar regeln. Bei möblierten Vermietungen sollte auch der Inventarzustand protokolliert werden. Denken Sie daran, in den Vertrag einzubauen, dass das Untermietverhältnis spätestens mit Ende Ihres eigenen Mietvertrags endet (damit Sie keine Untermieter „an der Backe“ haben, falls Ihr Hauptvertrag endet). Bei Kurzzeitgästen erfolgt der „Vertrag“ oft über die Buchungsplattforms Geschäftsbedingungen, aber auch hier sollten Sie eigene Hausregeln kommunizieren (z.B. Keine Partys, Nachtruhe ab 22 Uhr, max. Personenzahl etc.). Sobald die ersten Untermieter unterschrieben haben oder gebucht sind, fließen die Einnahmen – Ihr Rent2Rent-Betrieb läuft nun.
- Verwaltung und laufendes Management: Nach dem Einzug ist vor dem Einzug – jetzt zeigt sich, dass Rent2Rent ein kontinuierliches Management-Business ist. Sie müssen die Zufriedenheit der Untermieter sicherstellen, denn nur so bleiben sie oder empfehlen Sie weiter bzw. geben gute Bewertungen. Seien Sie bei Fragen oder Problemen ansprechbar (oder stellen Sie jemanden dafür ab). Organisieren Sie bei häufigen Mieterwechseln einen effizienten Übergabe- und Reinigungsprozess – z. B. engagieren Sie Reinigungskräfte oder einen Service, der Bettwäsche wechselt, wenn Sie es nicht selbst machen. Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen den Zustand der Wohnung. Führen Sie Buch über alle Ein- und Ausgaben (Mieteinnahmen, Kosten für Reparaturen, Ersatzanschaffungen usw.), sodass Sie jederzeit wissen, wo Sie finanziell stehen. Zum Management gehört auch, Steuern und Abgaben fristgerecht abzuführen. Je nach Umfang kann es sinnvoll sein, Software für die Mietverwaltung zu nutzen oder bestimmte Aufgaben zu automatisieren (etwa Schlüsselübergabe per Smart Lock, Kalender-Synchronisation über Channel-Manager bei Ferienwohnungsportalen etc.). Kurz: Bauen Sie Ihr kleines Immobilien-Business professionell auf, mit klaren Prozessen – dann sparen Sie Zeit und Nerven, und Ihr Einkommen wird stetiger.
- Kontrolle, Optimierung und Ausbau: Überprüfen Sie laufend die Performance Ihres Rent2Rent-Geschäfts. Machen Sie z.B. alle paar Monate einen Kassensturz: Entspricht der Gewinn den Erwartungen? Wo fallen eventuell unnötig hohe Kosten an? Können Sie durch Optimierungen die Rendite steigern – zum Beispiel Mietpreis anpassen, Nebenkosten senken (etwa energieeffiziente Geräte einsetzen, falls Strom inklusive ist), bessere Auslastung durch Werbung oder neue Plattformen erzielen? Halten Sie auch Kontakt mit dem Eigentümer und pflegen Sie das Verhältnis – ein zufriedener Vermieter verlängert Ihnen eher den Vertrag oder gibt Ihnen vielleicht weitere Objekte. Wenn ein Objekt sehr gut läuft, denken Sie über den Ausbau Ihres Portfolios nach: Sie könnten Gewinne ansparen und in das nächste Mietobjekt investieren. Starten Sie aber erst die nächste Expansion, wenn Sie sicher sind, dass Sie die bestehenden Objekte im Griff haben. So wachsen Sie schrittweise und gesund. Und vergessen Sie nicht: Immer up-to-date bleiben bezüglich gesetzlicher Änderungen oder Markttrends, um rechtzeitig reagieren zu können.
Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung verdeutlicht, dass Rent2Rent kein „reich werden über Nacht“-Programm ist, sondern ein Immobilien-Business, das sorgfältige Planung und Arbeit erfordert. Wenn Sie jedoch strategisch vorgehen, können Sie damit ein erfolgreiches Geschäftsmodell aufbauen.
Typische Fehler und Fallstricke beim Rent2Rent
Gerade Anfänger machen oft einige klassische Fehler beim Rent2Rent-Start. Hier sind typische Fallstricke, auf die Sie achten sollten, damit Ihr Projekt nicht scheitert:
- Ohne Erlaubnis loslegen: Der größte Fehler ist, den Vermieter nicht vollständig ins Boot zu holen. Unerlaubte Untervermietung ist absolut tabu und führt fast immer zum Scheitern (Kündigung). Verlassen Sie sich nicht auf Grauzonen oder „wird schon keiner merken“ – holen Sie immer die schriftliche Zustimmung ein.
- Vertragsdetails übersehen: Viele Probleme entstehen durch schlecht gestaltete Verträge. Fehlt eine eindeutige Untervermietungsklausel, oder ist der Vertrag befristet ohne Verlängerungsoption, kann das Ihr Geschäftsmodell abrupt beenden. Ebenso fatal: Den Untermietvertrag nachlässig aufsetzen – z.B. ohne Kautionsvereinbarung oder ohne Hinweis auf die begrenzte Mietdauer. Lassen Sie Verträge im Zweifel von einem fachkundigen Anwalt prüfen, um Fallstricke zu vermeiden.
- Falsche Objektwahl / Standortwahl: Nicht jedes Objekt eignet sich für Rent2Rent. Ein häufiger Fehler ist, sich von einer niedrigen Miete blenden zu lassen, obwohl Lage und Nachfrage nicht passen. Eine billige Wohnung „am Ende der Welt“ nützt nichts, wenn Sie keine Untermieter finden oder nur zu Dumpingpreisen. Prüfen Sie Markt und Standort daher kritisch. Auch Immobilien mit unpraktischem Schnitt oder strengen Hausordnungen (z.B. Verbot von Untervermietung in der Eigentümergemeinschaft) können Probleme machen.
- Fehler in der Kalkulation: Über-Optimismus bei der Berechnung ist gefährlich. Manche Anfänger rechnen sich die Deals schön, indem sie z.B. von 100% Auslastung, unrealistisch hohen Untermieten oder null unerwarteten Kosten ausgehen. Typischer Fallstrick: Nebenkosten und laufende Ausgaben zu niedrig ansetzen oder Möblierungskosten vergessen. Die Realität ist oft anders – plane konservativ und habe finanzielle Puffer!
- Unterschätzung des Aufwands: Wer Rent2Rent als „passives Einkommen“ missversteht, läuft Gefahr, vom Arbeitsaufwand überrollt zu werden. Besonders die Betreuung von Kurzzeitgästen (ständig neue Mieter, Reinigung, Kommunikation) ist intensiv. Unterschätzen Sie nicht den Zeit- und Organisationsaufwand. Sonst leidet schnell der Service und damit Bewertungen und Belegung. Planen Sie von Anfang an, Aufgaben ggf. auszulagern (Reinigung, Schlüsselübergabe) oder Tools einzusetzen, damit Sie nicht ausbrennen.
- Kein Plan B / Klumpenrisiko: Vermeiden Sie den Fehler, alles auf eine Karte zu setzen. Was, wenn Ihr Hauptmietvertrag gekündigt wird oder eine Gesetzesänderung (z.B. Verbot von Airbnb in Ihrer Stadt) kommt? Haben Sie Rücklagen, um notfalls ein paar Monate Mietverlust zu stemmen? Diversifizieren Sie mittelfristig Ihr Risiko – vielleicht über mehrere Standorte oder unterschiedliche Vermietungsarten – damit nicht ein einzelnes Ereignis Ihr komplettes Geschäft auslöscht.
- Steuer und Buchhaltung vernachlässigen: Ein häufiger Anfängerfehler ist, die steuerlichen Pflichten zu ignorieren. Wer die Einnahmen nicht ordentlich verbucht, keine Belege sammelt und am Jahresende die Steuererklärung schleifen lässt, bekommt spätestens vom Finanzamt Probleme. Im schlimmsten Fall droht Steuerhinterziehung, im besten Fall entgehen Ihnen absetzbare Ausgaben. Führen Sie von Anfang an eine saubere Buchhaltung oder nutzen Sie Tools/Steuerberater, um alles im Griff zu haben.
- Zu sehr auf Guru-Versprechen vertrauen: Zuletzt ein psychologischer Fallstrick: Im Internet werben Coaches und Kurse für Rent2Rent als den schnellen Weg zu Reichtum. Lassen Sie sich von Marketing-Versprechen nicht blenden. Viele Erfolgsgeschichten zeigen nur die Sonnenseiten. In Wirklichkeit erfordert der Aufbau von Einkünften immer Arbeit, Wissen und auch etwas Glück. Gehen Sie also realistisch an die Sache heran und treffen Sie Entscheidungen aufgrund von Fakten, nicht nur weil ein YouTuber x Tausend Euro im Monat verspricht.
Indem Sie diese Fehler vermeiden, erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen erheblich. Lernen Sie im Vorfeld aus den Erfahrungen anderer (z.B. in Foren oder Netzwerken teilen viele ihre Learnings) – so müssen Sie nicht alle Lektionen selbst auf die harte Tour lernen.
Regionale Besonderheiten: Rent2Rent in Berlin, Hamburg, München
Deutschland ist föderal organisiert, und gerade beim Mietrecht und der Zweckentfremdung gibt es lokal unterschiedliche Regelungen. Daher lohnt ein Blick auf einige regionale Besonderheiten, insbesondere in den Metropolen Berlin, Hamburg und München – den Städten, in denen Rent2Rent zwar besonders attraktiv sein kann, die aber auch strenge Regeln haben:
- Berlin: Die Hauptstadt hat einen sehr angespannten Wohnungsmarkt und seit 2014 eines der schärfsten Zweckentfremdungsverbote. Hier gilt: Ohne behördliche Genehmigung keine Ferienwohnungs-Vermietung. Für jedes Apartment, das kurzzeitig vermietet werden soll, muss beim Bezirksamt eine Registriernummer beantragt werden, die auf Online-Inseraten angegeben werden muss. Unerlaubte Ferienvermietung ahndet Berlin rigoros – die Bußgelder können bis zu 500.000 € erreichen. Zudem ist Berlin sehr mieterfreundlich: Mietpreisbremse gilt flächendeckend, und Mieter kennen ihre Rechte. Ein Rent2Rent-Investor muss hier also peinlich genau legal agieren. Das Modell „Mieten und weitervermieten“ ist in Berlin zwar machbar (es gibt Anbieter von möblierten Business-Apartments etwa), aber man sollte sich auf intensive Bürokratie einstellen. Zudem ist die Konkurrenz hoch und Eigentümer sind oft skeptisch, da sie vom Senat angehalten werden, Wohnraum nicht zweckzuentfremden. Kurz: In Berlin ist Rent2Rent rechtlich anspruchsvoll und erfordert gute Vorbereitung – es ist „kaum möglich“, ohne Genehmigungen legal als Privatperson Airbnb-Wohnungen zu betreiben.
- Hamburg: Auch Hamburg hat ein Zweckentfremdungsverbot eingeführt. Die Hansestadt erlaubt zwar begrenzt die Vermietung der eigenen Wohnung an Feriengäste (z.B. 8 Wochen im Jahr), aber wenn Sie als Hauptmieter eine fremde Wohnung dauerhaft weitervermieten wollen, greifen die Verbote. Ohne Genehmigung darf Wohnraum nicht als Ferienunterkunft dienen. Die Bußgelder sind – wie in Berlin – drakonisch (bis zu 500.000 €). Hamburg geht zudem aktiv gegen unerlaubte Untervermietung vor, etwa wenn Mieter ihre komplette Wohnung untervermieten und selbst woanders wohnen. Für Rent2Rent bedeutet das: In Hamburg bietet sich das Modell eher in Form von möblierten Langzeitvermietungen an (z.B. möblierte WGs oder befristete Vermietungen ab 3 Monate für Projektarbeiter), da dies rechtlich weniger problematisch ist als ständig wechselnde Touristen. Die Mietpreisbremse gilt auch hier, da Hamburg eine angespannte Wohnlage hat. Rechnen Sie also auch in Hamburg mit strenger Überwachung – aber auch mit hoher Nachfrage nach flexiblem Wohnraum.
- München: In München, als Teil Bayerns, gilt ebenfalls ein Zweckentfremdungsgesetz, das die Stadt umgesetzt hat. Die bayerischen Regelungen erlauben theoretisch genauso hohe Bußgelder bis zu 500.000 € bei Verstößen. München ist Deutschlands teuerste Großstadt in Sachen Mieten, was Rent2Rent knifflig machen kann: Die Basismieten sind bereits so hoch, dass es schwierig ist, noch viel draufzuschlagen. Das Beispiel oben (742 € → 1.699 €) zeigt, dass es Ausnahmen gibt, aber diese zu finden ist herausfordernd. Kurzzeitvermietung ist streng reglementiert; wer länger als 8 Wochen pro Jahr an Touristen vermietet, braucht eine Genehmigung. Eine Besonderheit in München: Hier gibt es auch viele Geschäftsreisende und Pendler, sodass Modelle mit möblierten Apartments zur Zwischenmiete (für mehrere Monate) gefragt sind. Als Rent2Rent-Investor könnte man sich also auf diese mittelbefristete Vermietung konzentrieren, die oft erlaubt ist, wenn die Mieter wechselnde Arbeitsorte haben. Wichtig ist auch in München, die Mietpreisbremse zu beachten und nicht gegen Wohnraumzwecke zu verstoßen. Die Stadt geht Fällen von Zweckentfremdung konsequent nach, da auch hier Wohnraum knapp ist.
Zusammengefasst nach Regionen: In den großen Metropolen ist das regulatorische Risiko höher – dafür aber auch die Nachfrage nach Wohnungen, was Rent2Rent attraktiv machen kann.
Außerhalb dieser Städte gibt es teilweise keine Zweckentfremdungsverbote, sodass Airbnb-Vermietung leichter fällt; allerdings ist dort die Zahlungsbereitschaft der Mieter oft geringer, und die Mietdifferenzen somit kleiner.
Als Investor sollten Sie stets die lokalen Gesetze prüfen und Ihr Rent2Rent-Konzept entsprechend ausrichten. Was in Düsseldorf funktioniert, könnte in Berlin illegal sein, und was in München rentabel ist, könnte auf dem Land mangels Nachfrage floppen. Passen Sie Ihre Strategie also an die Region an.
Rent2Rent als Weg zu passivem Einkommen mit Immobilien?
Rent2Rent bietet in Deutschland eine spannende Möglichkeit, Immobilien-Cashflow ohne Eigentum aufzubauen – allerdings kommt dies nicht ohne Aufwand und Risiken.
Das Konzept “Mieten und Weitervermieten” kann durchaus lukrativ sein und zu einem (teil-)passiven Einkommen aus Immobilien führen, sofern man es professionell angeht, die Rechtslage beachtet und solide kalkuliert. Für Investoren ohne großes Eigenkapital ist es eine Chance, am Immobilienmarkt teilzuhaben und sich ein Einkommen zu schaffen, ohne eine Immobilie kaufen zu müssen.
Gleichzeitig hat dieses Geschäftsmodell seine Herausforderungen: Man bewegt sich in einem engen rechtlichen Korsett in Deutschland, muss Vermieter und Behörden überzeugen und leistet letztlich doch klassische Vermieter-Arbeit.
Chancen und Risiken halten sich die Waage, und es bedarf unternehmerischer Sorgfalt, um aus Rent2Rent ein erfolgreiches und nachhaltiges Geschäft zu machen.
Wer jedoch leidenschaftlich gerne Immobilien managt, flexibel auf Marktbedingungen reagiert und bereit ist, die Extrameile für rechtliche Compliance und guten Service zu gehen, der kann mit Rent2Rent eine Nische finden.
Es ist kein „Freifahrtschein“ zu Reichtum, aber ein interessanter Investment- und Geschäftsansatz in der modernen Immobilienwelt.
Am Ende muss jeder für sich beantworten, ob Rent2Rent der richtige Weg ist. Unser Rat: Informieren Sie sich gründlich, starten Sie klein und legal, und wägen Sie alle Eventualitäten ab.
Dann stehen die Chancen gut, dass Rent2Rent für Sie kein Fluch, sondern ein Segen auf dem Weg zu Ihren Immobilienzielen wird – vielleicht nicht ganz 100% passiv, aber dafür smart und skalierbar im Sinne von „passives Einkommen Immobilien“. Viel Erfolg beim Durchstarten!