Mietpreisbremse verschärft

11. Juli 2025 / Immobilien7

Mietpreisbremse verschärft: Justizministerin Hubig plant Bußgelder für überhöhte Mieten

Bundesrat verlängert Mietpreisbremse – doch für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist das erst der Anfang.

Wer künftig gegen die Mietobergrenze verstößt, könnte mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Neue Sanktionspläne gegen Vermieter: Justizministerium macht Ernst

Am Freitagvormittag hat der Bundesrat erwartungsgemäß der Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere vier Jahre zugestimmt.

Doch was zunächst wie eine bloße Fortführung bestehender Regelungen wirkt, könnte bald weitreichende Folgen für Vermieter in Deutschland haben.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte unmittelbar nach der Entscheidung an, eine Kommission einzusetzen, die bis spätestens Ende 2026 Vorschläge für eine Bußgeldregelung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse vorlegen soll.

„Viele Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen wagen es nicht, sich zu wehren, wenn ihnen überhöhte Mieten abverlangt werden“, erklärte Hubig.

„Wer Angst hat, sein Dach über dem Kopf zu verlieren, widerspricht im Zweifel nicht. Genau hier müssen wir den Mieterschutz verbessern.“

Die Mietpreisbremse – ein zahnloser Tiger?

Die Mietpreisbremse gilt seit Jahren in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt und besagt:

Bei einer Neuvermietung darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind unter anderem Neubauten (Erstvermietung nach 2014) und umfassend modernisierte Wohnungen.

Bislang sieht die Regelung keine Sanktionen vor, die über die Rückforderung überhöhter Mieten hinausgehen.

Die Ministerin will das ändern: Künftig sollen Vermieter, die bewusst gegen die Mietobergrenzen verstoßen, mit Geldbußen belegt werden können.

Bußgelder für Mietpreisverstöße: Was könnte kommen?

Ein genaues Sanktionssystem existiert noch nicht. Die neu eingesetzte Mietrechtskommission – besetzt mit Experten aus Justiz, Wissenschaft, Mieter- und Vermieterverbänden sowie dem Deutschen Städtetag – soll konkrete Vorschläge bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen.

Mietpreisbremse verschärft

Mietpreisbremse verschärft

Ziel sei es laut Hubig, „den derzeit weitgehend wirkungslosen Straftatbestand des Mietwuchers im Wirtschaftsstrafrecht zu reformieren und mit tatsächlicher Durchsetzungskraft auszustatten“. Im Gespräch ist, den Bußgeldtatbestand analog zu bestehenden Ordnungswidrigkeitenregeln zu gestalten – beispielsweise mit gestaffelten Geldbußen bei wiederholten Verstößen oder systematischer Überteuerung.

Mietrecht unter der Lupe: Weitere Reformen geplant

Neben der Verschärfung der Mietpreisbremse kündigte Hubig an, auch Indexmieten, Kurzzeitverträge und möbliertes Wohnen stärker regulieren zu wollen. „Gerade in Großstädten wird die Mietpreisbremse systematisch umgangen, indem Mietverhältnisse befristet oder möbliert angeboten werden – oft zu deutlich höheren Preisen“, so die Ministerin.

Auch bei Indexmietverträgen bestehe Handlungsbedarf. In Zeiten hoher Inflation könnten diese Mieten „zu einem existenziellen Risiko für Mieterinnen und Mieter werden“, warnte Hubig.

Schutz bei häuslicher Gewalt: Mietverträge sollen kein Hindernis mehr sein

Ein weiteres Reformvorhaben betrifft Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Nach derzeitigem Mietrecht ist es häufig schwer, sich aus einem gemeinsam unterzeichneten Mietvertrag zu lösen – insbesondere, wenn der gewalttätige Partner eine Kündigung blockiert. Hubig möchte hier einen gesetzlichen Mechanismus schaffen, der Betroffenen eine einseitige Vertragsauflösung ermöglicht – ohne Abhängigkeit vom Täter.

Wohnkosten in Großstädten steigen weiter – trotz Bremse

Trotz der geltenden Mietpreisbremse bleibt die Lage am Wohnungsmarkt angespannt. Laut einer aktuellen Auswertung des Bundesbauministeriums sind die Angebotsmieten in den 14 größten Städten Deutschlands seit 2015 um durchschnittlich fast 50 Prozent gestiegen. Besonders betroffen sind Berlin, München, Köln und Frankfurt.

Die Grünen hatten bereits in der vorherigen Ampel-Koalition eine deutlich schärfere Mietpreisregulierung gefordert – etwa mit einer Absenkung der zulässigen Mietgrenze auf fünf Prozent über der Vergleichsmiete sowie einer Ausweitung der Bremse auf möblierte Mietverhältnisse.

Reaktionen: Lob von Mieterbund, Kritik von Eigentümerverbänden

Der Deutsche Mieterbund begrüßte Hubigs Vorstoß als „überfällig“. Präsident Lukas Siebenkotten erklärte: „Solange Verstöße gegen die Mietpreisbremse folgenlos bleiben, wird sie systematisch unterlaufen. Eine Bußgeldregelung würde den nötigen Druck erzeugen.“

Kritik kam hingegen vom Eigentümerverband Haus & Grund. Präsident Kai Warnecke warnte vor einer „pauschalen Verteufelung der Vermieter“ und sprach von einem „weiteren Schritt in Richtung planwirtschaftlicher Regulierung“.

Auch FDP-nahe Kreise mahnten zur Zurückhaltung. Die Mietpreisbremse dürfe nicht zum politischen Spielball werden, sondern müsse „effizient, aber fair“ gestaltet sein, sagte ein Sprecher.

Mieterschutz wird zur politischen Priorität

Mit der geplanten Bußgeldregelung, der Reform des Mietwucher-Tatbestands sowie der Absicht, missbräuchliche Vertragsformen stärker zu regulieren, markiert Stefanie Hubig einen klaren Kurs: Der Mieterschutz wird zur prioritären Aufgabe ihrer Amtszeit.

Ob sich die Vorschläge in der Großen Koalition durchsetzen lassen, bleibt abzuwarten – insbesondere angesichts möglicher Widerstände aus dem wirtschaftsnahen Lager. Klar ist jedoch: Der Druck auf die Politik wächst, endlich wirksam gegen die steigenden Wohnkosten vorzugehen.

Und das nicht nur mit symbolischen Gesetzen, sondern mit spürbaren Konsequenzen für Verstöße.