KfW-Förderung Badsanierung (Kredit 159)

8. Oktober 2025 / Immobilien7

Voraussetzungen für die KfW-Förderung bei Badsanierungen (Kredit 159)

Wer sein Badezimmer altersgerecht umbauen möchte, kann über die KfW-Förderung 159 „Altersgerecht Umbauen“ ein zinsgünstiges Darlehen erhalten – vorausgesetzt, die geplanten Maßnahmen erfüllen die technischen Anforderungen des KfW-Standards „Altersgerechtes Haus“. Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass das Bad langfristig auch bei eingeschränkter Beweglichkeit komfortabel, sicher und barrierefrei nutzbar bleibt.

Obwohl der frühere Investitionszuschuss 455-B inzwischen eingestellt wurde, gelten die technischen Mindeststandards für alle geförderten Maßnahmen weiterhin unverändert. Im Folgenden findest du die wichtigsten Anforderungen an Raumaufteilung, Sanitärgestaltung und Ausstattung.

1. Grundlegende Anforderungen an Raum und Gestaltung

Damit ein Bad als förderfähig gilt, müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorbereitung für Sicherheitstechnik: Leitungsführung und Platzreserven müssen so geplant werden, dass später Systeme wie Notrufeinrichtungen problemlos nachgerüstet werden können.
  • Barrierefreie Türen: Türen müssen entweder als Schiebetüren ausgeführt oder nach außen öffnen und sich im Notfall von außen entriegeln lassen.
  • Mindestgröße: Das Bad muss mindestens 1,80 m × 2,20 m groß sein.
  • Bewegungsflächen: Vor WC, Waschbecken und Dusche ist jeweils eine freie Bewegungsfläche von mindestens 0,90 m × 1,20 m erforderlich. Überlappungen dieser Flächen sind zulässig, solange die Bewegungsfreiheit gewährleistet bleibt.
  • Mindestabstände: Zwischen Sanitärobjekten und zur Wand müssen mindestens 25 cm eingehalten werden.

Diese Vorgaben dienen nicht nur dem Komfort, sondern auch der Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag – ein entscheidendes Kriterium für die Förderfähigkeit.

2. Anforderungen an bodengleiche Duschplätze

Ein zentrales Ziel des Programms ist es, Bäder stufenlos nutzbar zu machen. Daher gelten für den Duschbereich besondere technische Richtlinien:

  • Bodengleichheit: Die Dusche muss ebenerdig ausgeführt sein. Wenn baulich keine vollständige Bodengleichheit möglich ist, darf die Absenkung zum Boden maximal 20 mm betragen. Der Übergang soll als geneigte Fläche (statt Stufe) gestaltet werden.
  • Rutschhemmung: Der Boden im Duschbereich muss mit rutschfesten oder rutschhemmenden Materialien ausgestattet sein, um Sturzgefahren zu vermeiden.

Diese Anforderungen sorgen dafür, dass Duschen ohne Hilfe genutzt werden können – auch mit Rollator oder Duschstuhl.

3. Anforderungen an Sanitärobjekte

Neben dem Raumkonzept sind auch die einzelnen Sanitärobjekte (Waschbecken, WC, Badewanne) an klare Maßvorgaben gebunden. Sie sollen ergonomisch gestaltet und flexibel anpassbar sein.

Waschbecken

  • Mindesttiefe 48 cm.
  • Montagehöhe entsprechend dem individuellen Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer.
  • Unterfahrbarkeit muss gewährleistet sein, damit das Waschbecken auch im Sitzen bequem genutzt werden kann.

WC

  • Sitzhöhe orientiert sich am Nutzerbedarf.
  • Alternativ sind höhenverstellbare WC-Modelle zulässig, die eine flexible Anpassung ermöglichen.

Badewanne

  • Maximale Wannenhöhe 50 cm.
  • Alternativ sind Badewannen mit Tür- oder Seiteneinstieg förderfähig, sofern sie ein sicheres Ein- und Aussteigen ermöglichen.

4. Ziel der KfW-Vorgaben: Barrierefreiheit mit Zukunft

Die technischen Mindestanforderungen der KfW dienen einem klaren Ziel: Wohnräume sollen auch im Alter sicher und selbstständig nutzbar bleiben.
Ein altersgerechtes Bad ermöglicht nicht nur Komfort und Lebensqualität, sondern kann auch den Verbleib in der eigenen Wohnung über viele Jahre sichern.

Darüber hinaus steigert ein barrierefreier Umbau den Wert der Immobilie – besonders für Vermieter und Eigentümer, die auf langfristige Vermietbarkeit setzen. Die Kombination aus KfW-Kredit 159, steuerlichen Vorteilen und gegebenenfalls ergänzenden Förderungen der Länder (z. B. ILB Brandenburg) macht eine Badsanierung finanziell noch attraktiver.

Wer beim Umbau seines Badezimmers auf die KfW-Anforderungen achtet, profitiert doppelt:

  • durch zinsgünstige Kredite bis 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • und durch eine zukunftssichere, barrierefreie Gestaltung des Bades.

Der Antrag für die Förderung muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden – am besten in Abstimmung mit einem Fachplaner oder Architekten, der Erfahrung mit KfW-konformen Umbauten hat.