Kaltmiete und Warmmiete Unterschiede

4. November 2024 / Immobilien7

Die Begriffe „Kaltmiete“ und „Warmmiete“ sind insbesondere im deutschen Mietrecht und Immobilienmarkt von großer Bedeutung.

Hier sind die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Begriffen:

1. Kaltmiete (Nettomiete oder Grundmiete):

  • Definition: Die Kaltmiete stellt die reine Mietzahlung für die Nutzung der Wohnung oder des Hauses dar, ohne Berücksichtigung der Nebenkosten.
  • Inhalte: Sie deckt ausschließlich die Kosten für die Überlassung des Wohnraums ab. Das bedeutet, sie berücksichtigt nicht Zusatzkosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr, usw.
  • Berechnungsgrundlage: Die Höhe der Kaltmiete wird zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag festgelegt und orientiert sich häufig an der Lage, der Größe und dem Zustand der Immobilie sowie den aktuellen Marktmietpreisen.

2. Warmmiete (Bruttomiete):

  • Definition: Die Warmmiete ist die Summe aus der Kaltmiete und den Nebenkosten (Betriebskosten und Heizkosten). Sie gibt den Gesamtbetrag an, der monatlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden muss.
  • Inhalte: Neben der reinen Mietzahlung für den Wohnraum (Kaltmiete) beinhaltet die Warmmiete die Betriebs- und Nebenkosten. Typischerweise zählen dazu:
  • Heizkosten (z. B. Kosten für Gas oder Öl)
  • Warmwasserkosten
  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Müllabfuhr
  • Treppenhausreinigung
  • Gartenpflege
  • Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung)
  • Wartungskosten für technische Anlagen (z. B. Aufzüge)
  • Hausmeisterdienste
  • Berechnungsgrundlage: Die zur Warmmiete gehörigen Nebenkosten werden häufig als monatliche Abschlagszahlung erhoben und einmal jährlich im Rahmen der Betriebskostenabrechnung mit den tatsächlich angefallenen Kosten abgeglichen. Eine daraus resultierende Nachzahlung oder Gutschrift wird dann fällig.

Wichtig zu wissen:

  • Nebenkostenabrechnung: Einmal jährlich erhalten Mieter eine Nebenkostenabrechnung, in der die geleisteten Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten abgeglichen werden. Dies kann zu einer Nachzahlung führen, wenn die tatsächlichen Kosten höher waren als die Vorauszahlungen, oder zu einer Rückerstattung, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger waren.
  • Unterschiedliche Ausweisung: Während im Mietvertrag beide Beträge klar ausgewiesen werden sollten, wird bei Wohnungsanzeigen oft entweder nur die Kaltmiete oder die Warmmiete angegeben, was bei der Vergleichbarkeit von Wohnungen beachtet werden sollte.
  • Variable Nebenkosten: Die Höhe der Nebenkosten kann stark variieren, je nachdem, welche Kosten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf und wie hoch der tatsächliche Verbrauch an Wärme, Wasser etc. ist. Es ist daher wichtig, sich genau über die Höhe und Zusammensetzung der Nebenkosten zu informieren.

Zusammenfassend stellt die Kaltmiete den reinen Mietbetrag für die Nutzung des Wohnraums dar, während die Warmmiete die Kaltmiete plus die anfallenden Nebenkosten umfasst. Mieter sollten beide Beträge beachten, um eine vollständige Vorstellung der monatlichen Wohnkosten zu haben.