Berechnung der Grunderwerbsteuer Leitfaden

4. November 2024 / Immobilien7

Ein Leitfaden zur Berechnung der Grunderwerbsteuer hilft Ihnen, die anfallenden Steuerkosten beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Deutschland zu ermitteln.

Hier sind die Schritte im Detail:

Schritt 1: Ermittlung des Kaufpreises

Der Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks ist die Basis für die Berechnung der Grunderwerbsteuer. Dazu gehören in der Regel der Grundstückspreis und der Preis für das darauf befindliche Gebäude.

Schritt 2: Bestimmung des Grunderwerbsteuersatzes Ihres Bundeslandes

Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern festgelegt und variiert daher je nach Standort der Immobilie. Hier sind einige Beispiele für die Steuersätze:

  • Bayern: 3,5%
  • Baden-Württemberg: 5,0%
  • Berlin: 6,0%
  • Brandenburg: 6,5%
  • Hamburg: 4,5%
  • Hessen: 6,0%
  • Niedersachsen: 5,0%
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5%
  • Rheinland-Pfalz: 5,0%
  • Schleswig-Holstein: 6,5%
  • Thüringen: 6,5%

Es ist wichtig, den aktuellen Steuersatz für das betreffende Bundesland zu überprüfen.

Berechnung der Grunderwerbsteuer Leitfaden

Berechnung der Grunderwerbsteuer Leitfaden

Schritt 3: Berechnung der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. Hier ist die Formel:

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Grunderwerbsteuersatz/ 100

Beispiel:

Nehmen wir an, Sie kaufen eine Immobilie in Bayern für 300.000 Euro. Der dortige Grunderwerbsteuersatz beträgt 3,5%.

Grunderwerbsteuer = 300.000 € × 3,5 / 100 = 10.500 €

In diesem Fall würden Sie 10.500 Euro an Grunderwerbsteuer zahlen.

Schritt 4: Besondere Umstände und Ausnahmen

Es gibt bestimmte Szenarien, in denen die Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise entfällt. Dazu gehören:

  • Übertragungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und engen Familienangehörigen.
  • Erbschaften und Schenkungen (hier gelten spezielle Regelungen und Freibeträge).
  • Übertragungen zwischen verbundenen Unternehmen.

Schritt 5: Einreichung und Zahlung der Steuer

Nach dem notariellen Kaufvertrag meldet der Notar den Vorgang an das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt stellt dann einen Grunderwerbsteuerbescheid aus, der die genaue Höhe der Steuer und die Zahlungsfrist enthält. Üblicherweise muss die Grunderwerbsteuer innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bezahlt werden.

Schritt 6: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist notwendig, damit der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen werden kann.

Durch diese Schritte wissen Sie nun, wie die Grunderwerbsteuer berechnet wird und welche zusätzlichen Überlegungen zu beachten sind. Es ist immer ratsam, bei Unsicherheiten einen Steuerberater oder Notar zu konsultieren.